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   OVG Sachsen, 17.06.2009 - 5 B 323/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13036
OVG Sachsen, 17.06.2009 - 5 B 323/06 (https://dejure.org/2009,13036)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.06.2009 - 5 B 323/06 (https://dejure.org/2009,13036)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 5 B 323/06 (https://dejure.org/2009,13036)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsKomZG § 52 Abs. 1; SächsKAG § 2 Abs. 1 S. 1
    Verbandssatzung; Verbandsversammlung; Stimmrechtsverteilung; Stimmengewichtung; Mehrfachstimmrecht; Ergebniskontrolle; Plausibilitätskontrolle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhängigkeit des Erlasses einer Abwasserabgabensatzung von der Wirksamkeit der Verbandsatzung eines Abwasserzweckverbandes; Auslegegung der Satzung eines Abwasserzweckverbandes bezüglich der in der Verbandssatzung festgelegten Stimmverteilung; Beachtlichkeit von Fehlern ...

  • Judicialis

    SächsKomZG § 52 Abs. 1; ; SächsKAG § 2 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsKomZG § 52 Abs. 1; SächsKAG § 2 Abs. 1 S. 1
    Verbandssatzung; Verbandsversammlung; Stimmrechtsverteilung; Stimmengewichtung; Mehrfachstimmrecht; Ergebniskontrolle; Plausibilitätskontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Stimmverteilung in der Verbandsversammlung - Änderung der Rechtsprechung des OVG Bautzen -

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Dresden, 24.08.2005 - 4 K 2193/02
    Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2009 - 5 B 323/06
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 24. August 2005 - 4 K 2193/02 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 24. August 2005 - 4 K 2193/02 - zu ändern und den Bescheid des Beklagten vom 23. Juli 2002 und dessen Widerspruchsbescheid vom 11. April 2003 aufzuheben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird verwiesen auf die Gerichtsakten des erkennenden Senats, die Akten des Verwaltungsgerichts zu den Verfahren 4 K 2193/02 und 4 K 845/05 sowie die Verwaltungsvorgänge des Beklagten (1 Heftung) und die sog. Mutterakten des Verwaltungsgerichts betreffend den beklagten Abwasserzweckverband (7 Ordner).

  • OVG Sachsen, 04.06.2008 - 5 B 65/06

    Befangenheit; Abwasserbeseitigung; Einrichtungsbildung; Kalkulation Beitragssatz

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2009 - 5 B 323/06
    Das Gericht ist dabei an Entscheidungen des Satzungsgebers, bestimmte Kosten dem Abgabenpflichtigen nicht aufzuerlegen oder Zuschüsse in voller Höhe in Abzug zu bringen, nicht gebunden (vgl. Urt. des erkennenden Senats v. 4.6.2008 - 5 B 65/06 -, zitiert nach juris).

    So kommt es nicht in Betracht, eine Vorauskalkulation im Nachhinein neu zu erstellen, wenn die in Vorauskalkulationen notwendigerweise enthaltenen Prognoseelemente und Schätzungen zwischenzeitlich durch konkrete Zahlen ersetzt worden sind (vgl. Urt. des erkennenden Senats v. 4.6.2008, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 27.04.2005 - 5 D 16/02

    Zweckverband, Verbandsversammlung, Verbandsmitglied, Mitgliedsgemeinde, weitere

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2009 - 5 B 323/06
    Auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 27.4.2005 - 5 D 16/02 - (SächsVBl. 2006, 89) klargestellt, dass die Entsendung mehrer Vertreter kein Fall der Zuerkennung eines mehrfachen Stimmrechtes sei und über den Gesetzestext eine Kombination aus einfachem Stimmrecht und Gewichtung durch einen Faktor möglich sei.
  • OVG Sachsen, 18.03.2004 - 5 B 852/02
    Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2009 - 5 B 323/06
    Der in § 15 AbwS festgesetzte Abwasserbeitrag von 2, 30 EUR je m² Nutzungsfläche ist jedoch, anders als in früheren Entscheidungen des erkennenden Senats (Urteil vom 29.9.2004 - 5 B 626/01 - und Urteil vom 18.3.2004 - 5 B 852/02 -), aufgrund der in diesem Verfahren aufgeworfenen Fragen zu beanstanden (b).
  • OVG Sachsen, 07.07.2015 - 4 A 700/13

    Unterschriften Berufsrichter; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Die Verbandsräte sind bei ihren Entscheidungen in der Verbandsversammlung an die entsprechenden Vorgaben gebunden, zumal § 52 Abs. 1 SächsKomZG das Stimmrecht dem einzelnen Verbandsmitglied zuordnet und die einzelnen Stimmen nicht vertreterbezogen sind (st. Rspr. des SächsOVG seit Urt. v. 17 Juni 2009 - 5 B 323/06 - , juris Rn. 95 ff.; s. auch SächsOVG Urt. v. 30. November 2010 - 4 A 101/10 -, juris Rn. 44 ff.).
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